Quo Vadis Kinderbetreuung in Tirol

„Das 2010 beschlossene Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz war und ist ein guter Wurf gewesen, doch leider ist in der Finanzierungsfrage nicht das drin was laut Land Tirol drauf steht“, erklärt Stadtrat Ernst Pechlaner.

Durch das ewige Verschleppen der für 2012 vereinbarten Novellierung stehen sowohl privaten als auch öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen gehörige Mindereinnahmen bei den Förderungen ins Haus. So werden alle Einrichtungen zukünftig, egal ob halbtags- oder ganztags geöffnet, mit demselben Fördersatz bedient. Zusätzlich werden ganzjährig geöffnete Einrichtungen vom Land auch nur zehn Monate gefördert.

 

Die damit einhergehenden Auswirkungen für die Stadt Innsbruck werden anhand der Endabrechnung für den Personalkostenersatz 2014 deutlich: Es kommt zu Mindereinnahmen von rund 325.000 Euro. Das kommt einer „Abstrafung“ für ganztägige und ganzjährige Betreuung gleich.

 

Der größte Schatz der Zukunft

„Unsere Kinder und ihre Bildung sind der größte Schatz unserer Zukunft. Gerade aus diesem Grund ist eine Übergangsregelung für die Förderung der Personalkosten sowie eine Novellierung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes unverzichtbar“, fasst Stadtrat Pechlaner zusammen.