Themen des Stadtsenats vom 11. Mai

 

Grundstücksgeschäfte für das Campagne-Areal

Am Campagne-Areal entsteht auf einer Fläche von rund 84.000 m2 ein neues Stadtviertel mit rund 1.000 Wohnungen, Grünflächen, Sportanlagen sowie sozialer Infrastruktur. Die Koordination des Projektes obliegt der Innsbrucker Immobilien Gesellschaft GmbH & Co KG (IIG).

Im Rahmen eines Partnerschaftschaftsvertrages wird nun festgelegt, dass die Wohnungen zu 40 Prozent von der Neuen Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) und der Innsbrucker Stadtbau sowie zu 60 Prozent von der IIG gebaut werden. Zu diesem Zweck werden die erforderlichen Teile und Flächen an die NHT bzw. die Innsbrucker Stadtbau verkauft und diesen entsprechende Baurechte eingeräumt. Dafür leistet die NHT eine stufenweise Akontozahlung bis zum Jahr 2024 über insgesamt 8 Mio. Euro, welche auf den Kaufpreis bzw. den Baurechtszins angerechnet wird.

Der Stadtsenat stimmt dem Abschluss des Partnerschaftsvertrages zu.

 

Stadtbibliothek Amraser Straße

Anfang des Jahres stellte der Innsbrucker Gemeinderat (Sitzung vom 27. Jänner 2016) die Weichen für die Vergrößerung und Übersiedlung der Bibliothek in die Amraser Straße bis zum Jahr 2018. Am neuen Standort ergibt sich mit der Ansiedlung der Stadtbücherei, von Teilen des Stadtarchivs, der Unterbringung des Stadtmodells, der Andechsgalerie und der „Free beat Company“ sowie eines Multifunktionsraums und Büroräumlichkeiten die Chance ein Kulturplateau zu schaffen.

Die zu erwartenden Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten für die IIG belaufen sich auf rund 18,7 Mio. Euro. Nun wurde festgelegt, dass die Stadt Innsbruck die gekauften Flächen von der IIG im Erdgeschoss und im 1. Stock mietet.

Darüber hinaus wurden die von der IIG und der PEMA ausverhandelten Verträge wie Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag und Verwaltungsvertrag sowie der Projektbericht beschlossen.

 

Stellungnahme zum Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz

Das Land evaluierte das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz aus dem Jahr 2010. Der Innsbrucker Stadtsenat verabschiedete eine Stellungnahme. „Es ist zu begrüßen, dass das Fördersystem sowohl für Private als auch Gemeinden ab Herbst einheitlicher wird. Es ist aufgrund der Orientierung für die Stadt Innsbruck im Hinblick auf die Planbarkeit für Prognoserechnungen deutlich besser“, betont Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Zudem wird der Inklusionsgedanke in den Vordergrund gestellt und Öffnungszeiten werden flexibler gestaltet sowie den Bedürfnissen der Familien angepasst.

Die Stadt merkt in ihrer Stellungnahme an, dass die geplante Erhöhung der Raumforderungen auf mindestens 100 Quadratmeter sowie die Einschränkung der Überschreitungsmöglichkeiten keine Flexibilität zulassen. Die massive Qualitätsverbesserung erschwert den Ausbau der Kinderbetreuung im städtischen Raum. „In Innsbruck ist der Siedlungsraum begrenzt und das Bevölkerungswachstum dynamisch, deshalb sehen wir die Änderungen kritisch“, erklärt Oppitz-Plörer. Bei Neubauten würden der Stadt unter den angedachten Bedingungen Mehrkosten von etwa 30.000 Euro pro Gruppenraum entstehen. In der Stellungnahme ersucht die Stadt, dass Doppelnutzungen bei Sonderräumen und Spielplätzen zwischen Kindergärten und Kinderkrippen in Ausnahmefällen genehmigt werden. Ein weiterer Novellierungspunkt, den die Stadt moniert, sind Bedarfserhebungen im Dreijahresrhythmus. Innsbruck erhebt bei Wohnungsprojekten kontinuierlich den Bedarf an Betreuungsplätzen. Eine zusätzliche Ermittlung im Dreijahresrhythmus ist kostenintensiv und nicht aktuell genug.

Der Stadtsenat beschloss einstimmig, die Stellungnahme an das Land Tirol zu übermitteln.

 

Programm für Innsbrucker Ferienzug und TeenXpress

Von 08. Juli bis 11. September findet wieder ein städtisches Ferienprogramm statt. Der Innsbrucker Stadtsenat genehmigte in seiner Sitzung die Programme für den TeenXpress und den Ferienzug einstimmig. Auftakt für den siebten TeenXpress, der heuer 75 Veranstaltungen für Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren bereithält, bildet ein Schulabschlusskonzert von DJ Antoine am 08. Juli. Für Kinder und Jugendliche von vier bis 14 Jahren gibt es 390 Veranstaltungstermine beim 29. Innsbrucker Sommer-Ferienzug. Neu ist unter anderem der Workshop „Werde RedakteurIn“ der städtischen Pressestelle. Dabei erhalten Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren einen Einblick in den Redaktionsalltag des städtischen Amtsblattes „Innsbruck informiert“. Für den ressortzuständigen Vizebürgermeister Christoph Kaufmann ist das Gesamtangebot eine Bereicherung: „Es ist wieder gelungen, ein abwechslungsreiches Programm zusammenzustellen. Tausende Kinder und Jugendliche sind damit gut betreut.“

Die jeweiligen Programmhefte werden den Kindern und Jugendlichen ab 27. Juni zugesandt. Zudem liegen sie beim Bürgerservice in den RathausGalerien, im Infoeck sowie in den Gemeindeämtern im Bezirk Innsbruck-Land auf. Im Internet unter www.junges-innsbruck.at gibt es die Möglichkeit die Broschüren herunterzuladen.

 

Aufhebung Radfahrverbot in der Nacht

Das bisher geltende Radfahrverbot in der Innenstadt wird in den Nachtstunden aufgehoben. Auf Antrag der zuständigen Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider beschloss der Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung den Gemeinderat mit der Erlassung der neuen Verordnungstexte für die Altstadt und die Maria-Theresien-Straße nördlich der Anichstraße zu beauftragen. In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr wird das Radfahrverbot aufgehoben. „In den Nachtstunden ist die Frequenz in den Fußgängerzonen in der Altstadt und der Maria-Theresien-Straße niedriger, deshalb spricht nichts gegen eine Durchfahrt mit dem Rad“, erklärt Pitscheider.

Der Stadtsenat befürwortete die temporäre Aufhebung des Verbots.

 

 

Stellungnahmen zum Tiroler Raumordnungs- und Grundverkehrsgesetz

Der Stadtsenat beschloss je eine Stellungnahme zur Novellierung des Tiroler Raumordnungs- und Grundverkehrsgesetzes durch das Land Tirol. Bei letzterem wird unter anderem die Änderung der Bebauungsfrist von fünf auf zehn Jahre kritisch beurteilt. Bisher konnte AntragstellerInnen vor Ablauf der Frist eine angemessene Verlängerung gestattet werden. Dieses bewährte Vorgehen wäre nicht mehr möglich. Zum Änderungsvorschlag bezüglich Planungsgesprächen im Tiroler Raumordnungsgesetz kritisiert Stadtrat Mag. Gerhard Fritz die Neufestlegung zur Vorgangsweise der Gemeinden mit Widmungsanträgen oder Ansuchen um Änderung des Bebauungsplans. Bei einer fachlich begründeten Ablehnung muss sich demnach zwingend der Gemeinderat damit befassen. „Der Arbeitsaufwand würde überdimensional ansteigen. Diese Vorgangsweise ist für Gemeinden im ländlichen Raum geeignet, nicht aber für Ballungszentren“, begründet Fritz die ablehnende Stellungnahme.

Der Stadtsenat beschloss einstimmig die Stellungnahmen an das Land weiterzuleiten.

 

 

Gastgarten für das Gasthaus Lewisch

Das Innsbrucker Traditionsgasthaus Lewisch im Innsbrucker Stadtteil Saggen hat seit Jänner neue Betreiber. Diese haben nun einen Antrag zur Errichtung eines Gastgartens vor dem Lokal in der Bienerstraße 19 an den Stadtsenat gestellt. Sie wollen das Gasthaus nach außen hin präsentieren. Der Gastgarten hat eine Größe von knapp sieben Quadratmetern, das Mobiliar muss täglich nach Betriebsende vom Gehsteig entfernt werden.

Der Stadtsenat sprach sich einstimmig für den Antrag aus. (KR/SAKU)

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